Pflanzenbeete

    HINWEIS! Für das Bundesland Niedersachsen trat ab 2018 der Landeserlass von 2012 in Kraft, nach dem Anlagen ohne Bauartzulassung nun der behördlichen Überwachung unterliegen. Zu diesen Anlagen gehören unter Anderem Pflanzenbeete, Rottesysteme und Kompostiersysteme. Informieren Sie sich bitte vorab ausführlich!

    Eine Alternative zu technischen Systemen

    Eine Pflanzenbeetanlage ist eine gute Alternative zu technischen Systemen. Im Gegensatz zu diesen wird bei Pflanzenbeetanlagen eine mindestens 6m³ große Mehrkammer-Kleinkläranlage benötigt, hinter dem anschließend das Pflanzenbeet geschaltet wird. An welcher Stelle das Beet angelegt wird, spielt dabei keine Rolle, denn die Anlage kann beliebig verlegt werden.

    Der große ökologische Wert der Pflanzenbeetanlage liegt in ihrer Natürlichkeit, der Einbindung in die Landschaft und der Möglichkeit, das Trinkwasser zu schonen. Nach dem Inkrafttreten der Neuen ATV 262 im Januar 2006 wurden alle Preisvorteile, die ein Pflanzenbeet gegenüber einem technischen System hatte, zunichte gemacht. Unseren Auffassungen und Erfahrungen nach sind die neuen Veränderungen lediglich zum Nachteil der Systeme und nicht zu deren Vorteil. Seitdem ist es erschwerend, größere Pflanzenbeete ab 4 EW zu errichten, da der Preisvorteil auf den technischen Systemen liegt.

    Wer jedoch ein Produkt haben möchte, welches sich wunderbar in den Garten und die Landschaft einfügt, für den ist eine Pflanzenbeetanlage die perfekte Lösung. Der Preis einer 4 EW Pflanzenbeetanlage beginnt derzeit ab 6.500€ brutto, ohne die Dichtheitsprüfung der Behälter und des Beets selbst.

    Unsere Erfahrungen seit dem Jahr 2000

    Seit 2000 haben wir 197 Pflanzenbeete errichtet, die sich noch immer in unserer Wartung befinden. Die Problematik bei Pflanzenbeeten liegt in der Auswahl als Lösung für eine vollbiologische Variante. Pflanzenbeete unterliegen, anders als technische Varianten der ATV 262.

    Da die ATV keine DIN ist, sondern als Änderung gesehen werden kann, unterliegen Pflanzenbeetsysteme nun besonderen Vorgaben. Jedes Beet ist als “Unikat” zu sehen, da es keine feste Bauformen hat und jeder Bau individuell ist. Alle Formen von Pflanzenbeeten unterliegen dieser Vorschrift. In Niedersachsen gilt bereits die Anordnung, unteren Wasserbehörden zu empfehlen, Pflanzenbeete mit einer Bauartzulassung zuzulassen. Derartige Varianten werden in ihrer Umsetzung jedoch teuer.

    Das Grundproblem an den Pflanzenbeetsystemen aus dem Jahr 2000 ist also die Richtlinie. Im Jahr 2000 durfte mit einem Vorklärvolumen von 150 Litern pro Einwohner und 3m² Beetfläche gerechnet werden. Die derzeit geltende ATV schreibt dagegen 1.500 Liter pro Einwohner und 4m² Beetfläche vor. Der Bürger ist also auf die “Gutmütigkeit” der jeweils zuständigen Behörde angewiesen.

    Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Umstand in den nächsten Jahren behoben werden muss. Das bedeutet, dass entweder die Bürger ihre Pflanzenbeete nach und nach umrüsten oder die neuen Gesetzlichkeiten angepasst werden müssen.

    Erschwerend für die erneute Genehmigung bzw. Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse kommt hinzu, dass nach derzeit geltender gesetzlicher Lage die UWB eine Dichtheitsprüfung gemäß DIN 4261 Teil 1 erfordert. Unter der Bezugnahme der Vorschrift bedeutet dies, dass die Dichtheitsprüfung auch für die Schächte und das Pflanzenbeet anzusetzen sind. Dies stellt bei sorgfältig ausgeführter Arbeit kein Problem dar, jedoch kann, basierend auf unseren Erfahrungen, davon ausgegangen werden, dass die Brücke bzw. der Übergang der Beetöffnung zum Sickerschacht undicht ist. Sollte eine Pflanzenbeetanlage die Dichtheitsprüfung nicht bestehen, kommen erhebliche Kosten auf die Betreiber zu.

    In den Jahren zwischen 2000 und 2012 hatten von 197 Anlagen 10 Stück eine Verstopfung, sodass der Beetkörper getauscht werden muss. Als Ursache sehe ich die Konstruktionsweise, welche damals von der ATV vorgegeben wurde. Durch eine neue Vorschrift könnte sich dieses Problem lösen, doch Erfahrungen darüber können lediglich die nächsten Jahre bringen.

    Man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass Pflanzenbeetsysteme immer nur “gute” Ablaufwerte aufweisen. Vielmehr ist es so, dass es ein Problem wird, diese zu erreichen, sollten sie die geforderte Ablaufnorm nicht erfüllen. Es gibt kaum Handlungsspielraum, um die vorgegebenen Werte zu beeinflussen. Sollten sich zudem die geforderten Ablaufklassen “derzeit C” in “D” ändern, so wird es nur mit erheblichem Aufwand möglich sein, dass Pflanzenbeete die Ablaufklasse D erfüllen können.

    Grundsätzlich möchte ich Ihnen sagen, dass die Mehrkosten, die eine Pflanzenbeetanlage zum derzeitigen Zeitpunkt kostet, sich nicht amortisieren werden. Unabhängig von der Wahl der technischen Lösung bezogen auf ein 4 EW Haushalt, fallen jährlich etwa Kosten in Höhe von 80€ an. Bei einer vertikalen Variante sind es ca. 10€ im Jahr, sodass Sie im besten Fall einen Vorteil von rund 70€ haben. Da ein Pflanzenbeet allerdings im Schnitt 3500€ teurer ist als ein technisches System, benötigen Sie für einen preislichen Ausgleich 28 Jahre. Meiner Meinung nach stellt das kein Argument dar.

    Um ein Resümee zu ziehen:

    Pflanzenbeetsysteme sind ein reiner “Spaß”, eine Gartenanlage, welche regelmäßig gehegt und gepflegt werden muss. Jedem sollte klar sein, dass man später nacharbeiten und nachbessern muss, da Pflanzenbeetsysteme keine dauerhafte Lösung darstellen.

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